Grundstückszufahrt - Antrag auf Herstellung, Änderung und Reparatur
Grundstückszufahrt - Antrag auf Herstellung, Änderung und Reparatur
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Gehwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bereits bestehende Zufahrten können auch verändert werden. Sie können die Änderung einer Zufahrt beantragen. Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. Die Arbeiten müssen von einer von Ihnen beauftragten Fachfirma durchgeführt werden.
Verfahrensablauf
Die Änderung der Zufahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) oder online beantragen. Bis zur Durchführung der Änderung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:
- Sie beantragen die Änderung der Zufahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
- Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
- Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Zufahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
Zuständige Stelle
Amtsverwaltung
Voraussetzungen
- Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
- Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
- Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
- Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
- Es wird durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hauptantrag
- schriftlich/online
- Nachweise
- Fotos der Örtlichkeit
- Flurkarte (optional)
- eigene Skizze
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Stralendorf fallen für die Erlaubnis 17,00 € Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Zufahrt.
- Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah.
Rechtsgrundlage
- Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
- Es wird nur die Veränderung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Zufahrt ist weiterhin gültig.
- Die Zufahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
- Die Erlaubnis zur Änderung einer Zufahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus, zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.