Leistungsbeschreibung


Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Welche Gebühren fallen an?


keine

Rechtsgrundlage


örtliche Satzungen