Hundesteuer Ummeldung
Hundesteuer Ummeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022
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