Leistungsbeschreibung


Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes und der Namenswechsel erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird beziehungsweise der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Gleichfalls die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden.

An wen muss ich mich wenden?


  • Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte 
  • Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
  • Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Handelsregisterauszug, (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit die Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
  • weitere Unterlagen oder Nachweise können im Einzelfall erforderlich sein

Welche Gebühren fallen an?


Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.